Transparenz & Fairness

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ARES24 Bedingungen

ARES24 ist ein Service der ARES Customer Care Solutions GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 ARES Customer Care Solutions GmbH ("ARES") bietet Callcenter Dienstleistungen für Unternehmen und damit verbundene Services ("Services").

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regelt die Erbringung von Services für Kunden. Software und Services können zusätzlichen Angebotsunterlagen (oder Ähnlichem) unterliegen, die von ARES zur Verfügung gestellt werden (zusammen "Vertrag"). Services können spezifischen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des/der Kunden/Kundin gelten und Teil des Vertrags sind.

1.3 Abweichende AGB des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, ARES stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Nutzung der Services von ARES erfordert die Einrichtung eines Kundenkontos. Mit der Einrichtung eines Kundenkontos gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienstleistungen ab. ARES kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse annehmen.

2.2 Der Kunde kann mit ARES einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Services abschließen. Der Kunde kann zwischen den Paketlösungen mit optionalen Zusatzleistungen wählen.

2.3 Kostenpflichtige Verträge kann der Kunde abschließen, indem er (a) ein Paket und Zusatzleistungen auswählt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seiner Bestellung hinzufügt und dies von ARES bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von ARES anfordert und der/die Kunde/Kundin dieses annimmt.

3. Umfang von Lösungen und Services

3.1 ARES stellt die Callcenter Dienstleistung während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Der Umfang der Leistung und die Beschreibung der Services werden dem Kunden auf der ARES und ARES24-Website oder auf andere Weise (z.B. durch ein individuelles Angebot) zur Verfügung gestellt ("Servicebeschreibung").

3.2 Der Nutzungsumfang (z.B. Abstimmungen, Updates,, etc.) können einer angemessenen Nutzung unterliegen, die von ARES festgelegt und kommuniziert wird ("Fair Use Principle"). Der Grundsatz der fairen Nutzung wird von ARES angewandt, um die Verfügbarkeit der entsprechenden Ressourcen für alle Kunden zu gewährleisten. Eine unangemessene oder übermäßige Nutzung der betreffenden Ressourcen und Services berechtigt ARES nach vorheriger Ankündigung, die Nutzung der betreffenden Ressourcen und Services durch den Kunden einzuschränken.

3.3 Der Kunde kann zwischen den angebotenen Paketlösungen wechseln. ARES stellt etwaige zusätzliche Beträge in Rechnung. Upgrades werden zum nächsten Monatsersten wirksam, zu dem der Kunde die Anpassung bestätigt. Für Downgrades gelten die Kündigungsfristen gemäß den Ziffern 7.2 und 7.3 entsprechend. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung besteht nicht.

3.3 Ohne Beschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann ARES den Zugang des Kunden zu einem Teil der des Kundenkonto, der Leistung und der Services vorübergehend aussetzen (ohne Haftung), wenn (a) ARES nach billigem Ermessen feststellt, dass (i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den Kunden oder einen Dritten darstellen könnte; (ii) die Nutzung der Services durch den Kunden die Software oder einen Dritten stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder einen Dritten darstellt; oder (iii) der/die Kunde/Kundin den Grundsatz der fairen Nutzung, wie in Abschnitt 3. 2; oder (b) ARES hat den Kunden benachrichtigt, dass ein vom Kunden im Rahmen des Vertrags geschuldeter Betrag dreißig (30) oder mehr Tage überfällig ist, und der Kunde hat es versäumt, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung die vollständige Zahlung zu leisten (zusammenfassend als "Aussetzungen" bezeichnet). ARES benachrichtigt den Kunden im Voraus (soweit dies vernünftigerweise möglich ist) über jede Aussetzung und informiert ihn über die Fortsetzung der Dienstleistung und Services nach einer Aussetzung.

4. Verfügbarkeit

4.1 ARES stellt die Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Ausgenommen sind Zeiten, in denen technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von ARES liegen (z.B. höhere Gewalt), den Betrieb, die Leistung nicht zulassen. Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates der Software), die außerhalb von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr BST/CEST/CET ("Normale Geschäftszeiten") stattfinden.

4.2 Bei Fehlermeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Störungsbehebung, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Störungsbehebungszeit angerechnet.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, während des Bestellvorganges gemäß Ziffer 2.2 die Funktionalitäten und Leistungsbeschreibungen der Dienstleistungen zu bewerten und ARES vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Dienstleistungen auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung berufen, die bereits zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Dienstleistung angezeigt wurden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine/n qualifizierte/n Ansprechpartner/in sowie eine/n Stellvertreter/in zu benennen, der/die berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Kunde ist verpflichtet, ARES jeden Wechsel des/der Ansprechpartners/Ansprechpartnerin (einschließlich Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Der Kunde ist für die in der Dienstleistung verarbeiteten Informationen und Briefings, und daher für die Interessenten und/oder Kunden zur Verfügung gestellten Informationen allein verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird ARES unverzüglich in Textform informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Dienstleistung und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von ARES erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.

5.5 Der/die Kunde/Kundin ist verpflichtet, die folgenden technischen Voraussetzungen zu gewährleisten:

5.5.1 Die Anbindung an die von ARES zur Verfügung gestellte Routing Rufnummer an die eigene Telefonanlage, bzw. über seine Dienstleister liegt in der Verantwortung des/der Kunden/Kundin.

5.5.2 Für eine optimale Nutzung der technischen Behelfsmittel und Funktionen des Kundenbereiches wird der Kunde die neuesten Versionen der folgenden Browsertypen verwenden: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von ARES mitgeteilten Browser. Funktionale Cookies werden für die Nutzbarkeit der Software benötigt. Werden diese vom Kunden nicht zugelassen, übernimmt ARES keine Haftung für hieraus resultierende Einschränkungen.

5.5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung des Kundenbereiches in seiner eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.

5.5.4 Die Verwendung von Gemeinschaftskonten, sog. Shared Accounts (z.B. office@kunde.at), ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Nutzer des Kundenbereiches ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.

5.5.5 Der Kunde hat für die Sicherheit der genutzten Internetverbindung zu sorgen, insbesondere für die Nutzung firmeneigener statt öffentlicher Virtual Private Networks (VPN) sowie für die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzen.

5.6 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob ARES den Kunden bei der Einrichtung des Kundenkontos in irgendeiner Form unterstützt. Dies umfasst auch die fachliche Einrichtung des Kundenkontos;

6. Einräumung von Rechten

6.1 ARES räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an dem Kundenkonto/Kundenbereiches für die vereinbarte Laufzeit ein. Für Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partnerintegrationen gelten die Bestimmungen des/der jeweiligen Anbieters/Anbieterin.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die den Kundenbereich nur vertragsgemäß zu nutzen und diesen nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen.

6.3 Um die Dienstleistung weiterzuentwickeln und zu verbessern, kann ARES nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten verarbeiten. Zu diesem Zweck kann ARES die in der Dienstleistung gespeicherten Daten anonymisieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ARES alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Kunde kann zwischen einer dreimonatigen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Für Services gilt die Laufzeit der Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.2 Nach Ablauf der Laufzeit von dreimonatigen Verträgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils die in der gewählten Dienstleistung vereinbarten Laufzeit von drei Monaten , bis eine der Parteien den Vertrag spätestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigt.

7.3 Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, bis eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem Verlängerungsdatum kündigt.

7.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

7.5 Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Dienstleistung und alle anwendbaren Services sowie Leistungseinheiten die über die Freimengen pro Monat hinausgehen, gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu zahlen, und ermächtigt ARES, Lastschriften von dem vom Kunden angegebenen Bankkonto oder der Kreditkarte für diese Gebühren durchzuführen, wenn sie fällig werden (im Voraus für die jeweilige Laufzeit). Dem Kunden werden elektronische Rechnungen zugesandt.

8.2 Die Verrechnung von zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungseinheiten erfolgt mit jeweils Letzten des Leistungszeitraumes.

8.3 Alle Preise verstehen sich exkl. Postgebühren, exkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und aller im Rahmen des Projektes in Abstimmung mit dem Auftraggeber anfallenden Reisekosten außerhalb Wiens, die 1:1 an Sie weiterverrechnet werden.

8.4 Bei Verträgen mit einer dreimonatlichen Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie von den Parteien in Textform anders vereinbart.

8.5 Bei Verträgen mit jährlicher Vertragslaufzeit beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Datum des Vertragsbeginns oder wie zwischen den Parteien in Textform anders.

8.6 Bei Zahlungsverzug stellt ARES eine Manipulationsgebühr von 10,00 Euro in Rechnung. Es kommen weiters Verzugszinsen on der Hähe von 5% per anno zur Anwendung.

8.7 Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung der Rechnung per E Mail einverstanden und übermittelt rechtzeitig eine Kontaktadresse für die Zustellung.

8.8 Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass alle relevanten Daten zur Rechnungserstellung mit Beginn Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

9. Gewährleistung, Mängelhaftung

9.1 Etwaige Mängel oder Störungen der Verfügbarkeit sind vom Kunden unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Bei auftretenden Störungen wird der Kunde ARES in angemessenem Umfang bei der Fehlersuche und -beseitigung unterstützen.

9.2 ARES wird den Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Bei Meldungen und Störungen der Verfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Leistung führen und die innerhalb der (von ARES veröffentlichten) Supportzeiten eingehen, wird ARES sich bemühen, eine Reaktionszeit von vier Stunden ab Beginn der Störung zu gewähren. Bei geringfügigen Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Leistung führen und die während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich ARES bemühen, spätestens einen Werktag nach Eingang der Fehlermeldung zu reagieren.

9.3 ARES ist berechtigt, vorübergehende Umgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen der Dienstleistung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

9.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche handelt, für die ARES nach dem Gesetz zwingend haftet (

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 ARES handelt als Auftragsverarbeiter für die in der Dienstleistung und damit verbundenen gespeicherten und verarbeiteten Kundendaten und der Kunde ist der für diese Daten Verantwortliche. Der Kunde hat mit Bestellung / Vertragsbeginn eine von ARES zur Verfügung gestellten Auftragsverarbeitungsvertrag rechtzeitig vor Projektstart unterfertigt an ARES zu retournieren. Dieser bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Konflikts hat der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor diesen AGB.

10.2 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegen, die (i) ihrer Natur nach vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig sind oder (ii) die die Partei, der die Informationen übermittelt werden, aufgrund der besonderen Umstände als vertraulich und geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie Preise. Die Parteien verpflichten sich zu Folgendem:

10.2.1 Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte weiterzugeben.

10.2.2 Die vertraulichen Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

10.2.3 Mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ergreifen. Diese Vorkehrungen müssen zumindest angemessen sein, um eine Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten zu verhindern. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden/Kundinnen, Mitarbeitende, Unterauftragnehmer/innen oder gesetzlichen Vertreter/innen zu verhindern.

10.2.4 Sich gegenseitig in Textform über jeden Missbrauch vertraulicher Informationen zu informieren.

10.3 Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die:

10.3.1 Der anderen Partei vor der Übermittlung und ohne bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt waren,

10.3.2 Von einem/einer Dritten übermittelt werden, der/die nicht einer ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt,

10.3.3 Sonst öffentlich bekannt sind,

10.3.4 Unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,

10.3.5 In Textform zur Veröffentlichung freigegeben wurden, oder

10.3.6 Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung übermittelt werden müssen, sofern der/die von der Übermittlung Betroffene rechtzeitig informiert wird, um Rechtsschutzmaßnahmen ergreifen zu können.

10.4 Keine der Parteien darf sich vertrauliche Informationen durch Reverse Engineering verschaffen. Unter "Reverse Engineering" sind in diesem Zusammenhang alle Handlungen zu verstehen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und Wiederzusammensetzens, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu erlangen.

10.5 Die in Ziffern 11.2 bis 11.4 enthaltenen Beschränkungen gelten bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffenden vertraulichen Informationen nicht mehr vertraulich sind, oder bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, je nachdem, was früher eintritt.

10.6 ARES erklärt rechtsverbindlich, dass alle Personen im Call Center vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des §20 österreichisches Datenschutzgesetz verpflichtet werden. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden aus dem Unternehmen aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsgerichtlichen Personengesellschaften gegeben.

10.7 ARES erklärt rechtsverbindlich, dass ausreichende Sicherheits-Maßnahmen im Sinne des §21 österreichisches Datenschutzgesetz vorhanden sind, um zu verhindern, dass Daten oder Informationen ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.

10.8 Der Kunde erklärt seine Zustimmung der Nennung seines Unternehmens als Referenz auf unseren Plattformen und Angebotsunterlagen

11. Änderungsvorbehalte

11.1 ARES hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter zusätzlicher Services oder Funktionen der Leistungen oder Services zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.

11.2 ARES behält sich das Recht vor, die Leistung und/oder Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Gehen mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Leistung oder einer Änderung der Funktionalität der Leistung wesentliche Änderungen der von der Leistung unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten einher, wird ARES dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.

11.3 ARES behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Leistung und/oder die Services zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die von ARES angebotenen Services mit dem für diese Services geltenden (Fall-)Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit ARES einer an ARES gerichteten gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommt; (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Leistung erforderlich ist; (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern / Drittanbieterinnen oder Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen oder (v) soweit dies für den Kunden überwiegend von Vorteil ist. ARES behält sich insbesondere das Recht vor, die Bereitstellung zusätzlicher Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner/innen für diese zusätzlichen Funktionalitäten oder die Anbieter/innen der Partner-Integrationen ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und ARES eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch ARES unverhältnismäßig groß ist. Bei einem jährlichen Vertragszeitraum erhält der Kunde eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert in Rechnung gestellt wurde.

11.4 ARES ist berechtigt, seine Listenpreise zum Ausgleich von Personalkosten- oder sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. ARES wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung dem Kunden in Textform mitteilen. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits bezahlt hat.

11.5 Mit Ausnahme der in den Ziffern 12.1 bis 12.4 genannten Änderungen müssen die Parteien jede Änderung des Vertrags in Textform vereinbaren.

12. Definition Verrechnung

12.1 Als verrechnungsrelevante Positionen werden die Einheiten Talktime, Holdtime sowie einer etwaigen Nachbearbeitungszeit herangezogen.

12.2 Die Abrechnung erfolgt auf sekundengenauer Basis.

12.3 Aus- sowie Weiterbildungsmaßnahmen sowie entsprechende Qualitätsmaßnahmen zur Erbringung der Dienstleistung sind in Paket- sowie Leistungseinheitspreis inkludiert.

12.4 ARES behält sich das Recht vor, Briefings und Schulungen, die über 120 Minuten pro Jahr hinaus gehen, mit einem von ARES bekanntgemachten Stundensatz pro Mitarbeiter in Rechnung zu bringen

13. Multiskill

13.1 Die Dienstleistung wird im Multiskill Verfahren erbracht.

14. Standort der Dienstleistungserbringung

14.1 Die Dienstleistung wird entweder am Firmenstandort der ARES oder im Homeoffice Verfahren erbracht. Die Regelungen diesbezüglich unterliegen der Aufteilung durch ARES. Der Kunde kann auf die Entscheidung der Leistungserbringung durch die Dienstnehmer der ARES keinen Einfluss nehmen.

14.2 Alle Dienstnehmer befinden sich ausschließlich in angestellten Dienstverhältnissen und es bestehend ausreichend Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung der entsprechenden Qualitätsvorstellungen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag der Schriftform, die auch die Textform (z.B. E-Mail) umfasst. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

15.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags durchsetzbar und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als so geändert, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist.

15.3 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ARES und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.